Weiterbildung verstehen. Nächste Schritte klären.

Welche Unterstützung gibt es für Weiterbildung im Unternehmen? Hier finden Sie allgemeine Orientierung zu Förderwegen, Zuständigkeiten und Ihrer Kursanfrage.

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Was macht kurslotsen.de?

Wir sind eine Informations- und Vermittlungsplattform für berufliche Weiterbildung. Hier können Sie Themen entdecken, Kursinhalte vergleichen und Ihren Bedarf für eine unverbindliche Anfrage zusammenstellen. Die Durchführung liegt beim jeweiligen Bildungspartner.

Wir prüfen keine Förderfähigkeit, berechnen keine Förderquote und geben keine Förderzusage. Individuelle Beratung und die Klärung von Voraussetzungen übernehmen die zuständigen Partner und Stellen. Über eine Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

  1. Ihr Unternehmen

    Beschreibt den Bedarf, vergleicht Kursinhalte und stellt eine unverbindliche Anfrage zusammen.

  2. kurslotsen.de

    Informiert, strukturiert Kursinteressen und vermittelt die Anfrage. Prüft keine Förderfähigkeit und gibt keine Förderzusage.

  3. Bildungspartner

    Führt die Weiterbildung durch und übernimmt die individuelle Beratung.

  4. Zuständige Stelle

    Klärt Voraussetzungen im Einzelfall und entscheidet über eine Förderung.

Welche Förderwege sollte ich unterscheiden?

Bei der Beschäftigtenqualifizierung können Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützt werden. Das Qualifizierungsgeld ist ein eigenständiges Instrument zum Entgeltersatz bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Es ist keine zusätzliche Lehrgangskostenförderung.

Die folgende Gegenüberstellung dient der allgemeinen Orientierung. Ob ein Instrument im Einzelfall infrage kommt, klären Sie mit der zuständigen Agentur für Arbeit.

Die Vergleichstabelle lässt sich seitlich scrollen.

Zwei Instrumente, unterschiedliche Aufgaben
AspektBeschäftigtenförderung nach § 82 SGB IIIQualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
ZweckLehrgangskosten und Zuschuss zum ArbeitsentgeltEntgeltersatz bei strukturwandelbedingter Qualifizierung
WeiterbildungskostenÜbernahme kann je nach Voraussetzungen erfolgenFinanzierung durch den Arbeitgeber; keine Kostenbeteiligung der Beschäftigten
ZulassungTräger und konkrete MaßnahmeZulassung des Trägers erforderlich
Klärung im EinzelfallZuständige Agentur für ArbeitZuständige Agentur für Arbeit

Was unterscheidet Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss?

Lehrgangskosten betreffen die Weiterbildung selbst. Ein Arbeitsentgeltzuschuss unterstützt den Betrieb bei weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten. Beide Kostenarten werden getrennt betrachtet; aus einer Kursauswahl folgt keine Zusage.

Welche Voraussetzungen sind allgemein relevant?

Für die hier beschriebene Beschäftigtenförderung nennt die Bundesagentur unter anderem mehr als 120 Stunden, eine Zulassung sowohl des Trägers als auch der Maßnahme und Inhalte über kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinaus. Das ist keine vollständige Prüfliste.

Eine Angabe in Wochen oder Monaten belegt keine Stundenzahl. Auch ein Trägerzertifikat bestätigt nicht automatisch die Zulassung eines konkreten Kurses. Die Angaben im aktuellen Katalog sind noch fachlich zu prüfen.

Welche Rolle spielt die Größe des Unternehmens?

Die Zuschusslogik unterscheidet nach Beschäftigtenzahl. Verbundene Unternehmen können gemeinsam zu betrachten sein. Zusätzlich können persönliche und betriebliche Umstände relevant sein. Eine Teamgröße allein reicht deshalb nicht für eine Aussage zur Förderung.

Wann geht es um Qualifizierungsgeld?

Dieses Instrument richtet sich an Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch Strukturwandel gefährdet ist und denen Weiterbildung eine Perspektive im selben Unternehmen eröffnen kann. Betriebliche und persönliche Voraussetzungen kommen hinzu.

Der Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung; Beschäftigte dürfen daran nicht finanziell beteiligt werden. Erforderlich sind unter anderem ein zugelassener Träger und mehr als 120 Stunden. Für dieselbe Maßnahme ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn Leistungen nach § 82 beantragt wurden.

Kann ich als Beschäftigter den ersten Schritt machen?

Ja. Entdecken Sie Kurse und besprechen Sie Ihre Kursidee mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalabteilung. Die Förderung im bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgt gemeinsam mit dem Betrieb. Über kurslotsen.de stellen Sie keinen Förderantrag.

Was passiert nach einer Qualifizierungsanfrage?

Vorgesehen ist eine persönliche Sichtung Ihres Anliegens. Der Vertrieb klärt den nächsten Schritt und entscheidet manuell über eine Weitergabe an einen passenden Bildungspartner. Eine automatische Partnerweiterleitung gibt es nicht.

Sie können den geführten Anfrageentwurf bereits ausprobieren. Die produktive Übermittlung ist noch nicht freigegeben. Ein ausdrücklich gekennzeichneter lokaler Testbetrieb dient ausschließlich der Prüfung mit erfundenen Daten.

Aktuellen Stand Ihrer Anfrage ansehen

Buche ich mit einer Anfrage bereits einen Kurs?

Nein. Die vorgesehene Qualifizierungsanfrage beschreibt Ihren Bedarf und Ihr Kursinteresse. Sie ist keine Kursbuchung, kein Förderantrag und keine Terminbuchung.

Wer erhält meine Angaben?

Vor einer späteren Übermittlung müssen Empfänger, Zweck und Kontaktwege verständlich angezeigt werden. Die konkreten Empfängerinformationen und Datenschutzhinweise sind noch freizugeben; deshalb ist die Datenerfassung derzeit nicht aktiviert.

Die Merkliste bleibt während interner Seitenwechsel im Arbeitsspeicher erhalten. Beim Neuladen geht die Auswahl verloren. Daraus wird noch keine Anfrage erzeugt.

Stand der Datenschutzhinweise

Wer klärt Termine, Lernformat und Abschluss?

Der jeweilige Bildungspartner bestätigt Inhalte, Durchführung, Startmöglichkeiten, Voraussetzungen und Abschluss des konkreten Angebots. Die Detailseiten zeigen den übernommenen Bestand und kennzeichnen offene Angaben. Ein Katalogeintrag ersetzt diese Bestätigung nicht.

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